Es gehört zum Grundrepertoire sozialer Arbeit, sich für Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Vielfalt und Gleichberechtigung in allen Belangen gesellschaftlichen Lebens aktiv einzusetzen. Sollten sich die Vorwürfe gegen die Brebau bestätigen, wurde nicht nur das Fehlverhalten einzelner Mitarbeitender geduldet, sondern darüber hinaus diskriminierendes Vorgehen gegenüber einer Vielzahl von Menschen in den Strukturen verankert. Wohnen ist ein Menschenrecht, das ungeteilt allen Menschen zusteht.
Es wird berichtet, dass unterschiedliche Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege als "schlechte Adressen" benannt werden. "Dies ist eine ungeheuerliche Praxis. Jeder Mensch, der in einer besonderen Lebenssituation den Mut hat, Hilfe anzunehmen, darf nicht in unserer Gesellschaft stigmatisiert und diskriminiert werden", sagt Arnold Knigge, Vorstandssprecher der LAG. "Hilfen zur Verfügung zu stellen, ist eine Errungenschaft in unserem Sozialstaat, die Menschen vom Rand mitten in die Gesellschaft holt und unsere demokratischen Strukturen stärkt", ergänzt Iris von Engeln, Geschäftsführerin der LAG. Diskriminierendes und stigmatisierendes Verhalten müsse im Einzelfall benannt und ab-gelehnt werden. In den Strukturen eines Unternehmens wie einer Wohnungsbaugesellschaft, das eine soziale Verantwortung trägt, müssten die Menschenrechte unbedingt geachtet werden.